Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Felgendoktor GmbH
Heiliger Weg 60G, 44135 Dortmund

 

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Angebote der Felgendoktor GmbH, insbesondere im Bereich Felgeninstandsetzung, -vermessung, -prüfung sowie der Einlagerung von Rädern und Reifen.

  1. Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Felgendoktor GmbH kommt zustande durch Annahme eines Auftrags, entweder schriftlich, mündlich oder durch tatsächliche Durchführung der Leistung. Mit Auftragserteilung gelten diese AGB als akzeptiert.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug behält sich die Felgendoktor GmbH das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

  1. Einlagerung von Reifen und Rädern

(1) Die Einlagerung von Reifen und/oder Kompletträdern erfolgt saisonweise. Pro Saison (Sommer oder Winter) ist eine entsprechende Einlagerungsgebühr zu entrichten, unabhängig davon, ob ein Wechsel vorgenommen wurde oder nicht.

(2) Die maximale Einlagerungsdauer beträgt 12 Monate. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums kein Abruf, kein Wechsel und/oder keine Zahlung der fälligen Einlagerungsgebühr, ist die Felgendoktor GmbH berechtigt, die eingelagerten Gegenstände nach Ablauf der 12 Monate kostenpflichtig zu entsorgen, ohne dass es einer gesonderten Ankündigung oder Zustimmung des Kunden bedarf.

  1. Aufbewahrung von Felgen zur Instandsetzung, Prüfung oder Vermessung

(1) Felgen, die zur Bearbeitung (z. B. Instandsetzung, Prüfung, Vermessung) bei der Felgendoktor GmbH abgegeben werden, sind spätestens innerhalb von 12 Monaten ab Abgabedatum abzuholen oder zur weiteren Bearbeitung freizugeben.

(2) Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Rückmeldung oder Abholung durch den Kunden, und werden eventuell anfallende Lagerkosten nicht bezahlt, ist die Felgendoktor GmbH berechtigt, die betreffenden Felgen nach Ablauf der Frist kostenpflichtig zu entsorgen, ohne dass es einer gesonderten Ankündigung oder Zustimmung des Kunden bedarf.

(3) Eine Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung über die 12 Monate hinaus besteht nicht. Für Schäden, Verlust oder sonstige Ansprüche nach Entsorgung übernimmt die Felgendoktor GmbH keine Haftung.

  1. Haftung

Die Haftung der Felgendoktor GmbH beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leicht fahrlässig verursachte Sach- oder Vermögensschäden haftet die Felgendoktor GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden.

  1. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses verarbeitet und gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zulässig oder zur Vertragserfüllung notwendig ist. Weitere Informationen zum Datenschutz sind der gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen.

  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Dortmund, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

  1. Instandsetzung von Felgen an Leasingfahrzeugen

Felgen, die von Leasingfahrzeugen stammen, können durch die Felgendoktor GmbH instand gesetzt werden. Dabei wird die optische und technische Aufbereitung nach bestem fachlichen Standard durchgeführt.

Es wird jedoch ausdrücklich keine Gewährleistung für die Anerkennung durch den jeweiligen Leasinggeber übernommen. Die Felgendoktor GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass das instand gesetzte Bauteil bei Rückgabe des Fahrzeugs als mängelfrei anerkannt wird. Eine Rücknahme, Nachbesserung oder Kostenerstattung aufgrund einer Ablehnung durch den Leasinggeber ist ausgeschlossen.